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  • Gutachten

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    Denkmalgutachten zum Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles, zur Denkmalverträglichkeit einer Baumaßnahme oder des Umgebungsschutzes werden durch den Denkmalgutachter erstattet.


    Denkmalgutachten werden u.a. benötigt für:
    – denkmalrechtliche Genehmigungen,
    – die Bestimmung des Denkmalwerts,
    – Widerspruchsverfahren und
    – gerichtliche Auseinandersetzungen.


    Der Denkmalgutachter kann vermittelnd zwischen Verfügungsberechtigten, Antragstellern und Behörden auftreten. Hierzu ist nicht immer die Anfertigung eines Gutachtens erforderlich. (siehe Beratung).

    -> mehr dazu erfahren

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