Gutachten
Denkmalgutachten zum Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles, zur Denkmalverträglichkeit einer Baumaßnahme oder des Umgebungsschutzes werden durch den Denkmalgutachter erstattet.
Denkmalgutachten werden u.a. benötigt für:
– denkmalrechtliche Genehmigungen,
– die Bestimmung des Denkmalwerts,
– Widerspruchsverfahren und
– gerichtliche Auseinandersetzungen.
Der Denkmalgutachter kann vermittelnd zwischen Verfügungsberechtigten, Antragstellern und Behörden auftreten. Hierzu ist nicht immer die Anfertigung eines Gutachtens erforderlich. (siehe Beratung).
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