Gutachten

  • Denkmal-Gutachter, Dr. Geerd Dahms, Beratung, Denkmal, Beurteilung von Gebäuden, öffentlich bestellter, vereidigter, Sachverständige, Denkmalschutz, Gutachten, Stellungnahmen, Beratung

Aufgabe des Denkmalgutachters ist es, unabhängige Sachverständigengutachten über den Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles zu erstellen. Thema kann die Denkmalverträglichkeit von Baumaßnahmen oder der Umgebungsschutz sein.

Die Denkmalgutachten werden u.a. für denkmalrechtliche Genehmigungen, die Bestimmung des Denkmalwerts, Widerspruchsverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen benötigt.

Der Denkmalgutachter ist auch beratend tätig. So vermittelt er zwischen Verfügungsberechtigten, Antragstellern und Behörden. Hierzu ist nicht immer die Anfertigung eines Denkmalgutachtens erforderlich. Der Denkmalgutachter wird darüber hinaus auch von deutschen Gerichten und Obergerichten hinzugezogen, wenn es um oben genannte Fragen geht.

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