Gutachten

Denkmalgutachten

werden erstellt, um den Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles zu bestimmen, Umbaumaßnahmen zu bewerten oder den Umgebungsschutz zu prüfen. Nach Schilderung der Sachlage und der ersten Einsichtnahme in die Unterlagen kommt es in der Regel zu einem Ortstermin mit Inaugenscheinnahme des Gebäudes, Grundstücks, Ensembles oder der Kulturlandschaft.

Der gutachterlichen Tätigkeit ist eine Beratung vorgeschaltet. In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen, die Notwendigkeit eines Gutachtens und – sofern erforderlich – der gewünschte Umfang des zu erstellenden Gutachtens festgelegt. So kann häufig auch eine denkmalfachliche Stellungnahme ausreichend sein. Das Ergebnis der Beratung und des Ortstermins wird in einer schriftlichen denkmalfachlichen Ersteinschätzung festgehalten.
 

Gründe für die Beauftragung:

  • Zweifel am Denkmalwert
  • der bevorstehende Abbruch eines Gebäudes oder Ensembles
  • Leerstand und der damit häufig verbundene Verfall eines Objekts
  • behördlich ausgesprochene Veränderungsverbote an Haus und/oder Grundstück
  • Unstimmigkeiten über Umgestaltungen
  • Unstimmigkeiten über die beabsichtigte oder erfolgte Eintragung in die oder Streichung aus der Denkmalliste
  • die geplante Errichtung einer Baulichkeit in der Umgebung eines Denkmals oder in einer Kulturlandschaft
  • der beantragte Abbruch eines Gebäudes innerhalb eines Ensembles, Denkmalbereichs oder eines Erhaltungsgebiets
  • Unterstützung im Verwaltungsgerichtsverfahren

 

Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung:

  • Anfertigung einer Fotodokumentation von innen und außen
  • Erfassung der Umgebung (Ambiente, Ensemble, städtebauliches Umfeld, vergleichbare Gebäude)
  • Dokumentation von Umbauten, Anbauten und baulichen Veränderungen (Kriegseinwirkung, Modernisierungen etc.)
  • Feststellung der sichtbaren Schäden (z.B. Wassereintritt, Risse, Putzabplatzungen)
  • Beantragung und Durchführung der Akteneinsicht bei den entsprechenden Behörden (Denkmalamt, Bauamt etc.)
  • Gespräche mit den Sachbearbeitern der Ämter, Wahrnehmung von Ortsterminen mit Behördenvertretern und den Vertretern der Ausschüsse (Stadtplanungsausschuss, Bauausschuss etc.)
  • Recherchen in Archiven

Die Aufgaben des Denkmalgutachters umfassen auch die Hausforschung. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung des Verhältnisses der Originalbausubstanz zu späteren baulichen Änderungen und die Ermittlung der Bauzeit.

Bei Bedarf können vom Gutachter Vorschläge zum Umgang mit einem Gebäude oder Grundstück erarbeitet werden. Über den Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V. kann bundesweit nach historischem Baumaterial recherchiert werden.
 

Feststellung zur Denkmaleigenschaft:

Durch die Zusammenschau der ausgewerteten Unterlagen und dem vor Ort gewonnenen Eindruck wird festgestellt, ob es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt oder nicht, bzw. ob der Umgebungsschutz oder andere Tatbestände betroffen sind. Folgende Kriterien finden hierbei u.a. maßgebliche Berücksichtigung:

  • Bau- und Nutzungsgeschichte
  • Stellung innerhalb des städtebaulichen Umfeldes
  • Städtebauliche Bedeutung
  • Erhaltungszustand und das Maß an Um- und Anbauten
  • Bedeutung für die Orts- oder Stadtgeschichte sowie für die Kunst- und Kulturgeschichte, die Volkskunde etc.
  • Stellung innerhalb der wissenschaftlichen Forschung

Diese und weitere Kriterien sind in Bezug auf das betroffene Bauwerk, das Ensemble oder das Grundstück einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.